Verlobung - Das erste "Ja!"

Vor einer Hochzeit kann es eine Verlobung geben, muss es aber nicht. Nachdem es einige Jahre nicht sehr modern war, sich zu verloben, ist dies in letzter Zeit wieder mehr im Trend. Wie so oft sind Theorie und Praxis auch bei einer Verlobung sehr unterschiedlich. Die Theorie sagt: Die rechtlichen Verhältnisse der Verlobung sind in Deutschland im ersten Titel des Familienrechts, also den §§ 1297–1302 BGB geregelt. Danach handelt es sich bei der Verlobung um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Die einseitige Verlobung, die nur einen Partner bindet, kennt das deutsche Recht nicht.

 

Die Praxis ist zum Glück sehr viel romantischer.

Meist geht der Verlobung ein Heiratsantrag voraus, und neben der Frage aller Fragen gehört auch oft ein Verlobungsring oder ein Verlobungsgeschenk dazu. Wer einem einzigartigen Menschen einen Antrag macht, sollte seinen Herzenswunsch mit einem ebenso einzigartigen Geschenk dokumentieren.

 

Und was ist einzigartiger und symbolträchtiger,

als die in Gold gegossene Lebenslinie der Hand eines Menschen?

DAS SCHMUCKWERK fertigt für Sie wunderschönen Schmuck, der Ihre in Gold gegossene Lebenslinie enthält. Als Ring, Brosche, Anhänger, Gürtelschnalle oder etwas ganz anderes. Damit folgt auf Ihren Antrag garantiert ein „Ja“ und damit Ihre Verlobung.

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